ORGANISATIONSVORSCHRIFTEN DES GESUNDHEITSDIENSTLEISTERS

KINDERARZT ANNA BERNAŚ SP. K.

("DIE GESCHÄFTSORDNUNG")

§ 1

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Es werden Vorschriften für die unter diesem Namen tätige Behandlungseinheit festgelegt: KINDERARZT ANNA BERNAŚ SPÓŁKA KOMANDYTOWA mit Sitz in Warschau in der ul. Posag 7 Panien 11 lok. U1,
    02-495 Warschau, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters, geführt vom Bezirksgericht für die Hauptstadt Warschau in Warschau, XIV. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der KRS-Nummer: 0001040682, NIP: 5223260723, REGON: 525517662, eingetragen im Register der Rechtsträger, die medizinische Tätigkeiten ausüben, geführt vom Gouverneur von Masowien, Buchnummer 000000264851-W-14 (im Folgenden: "
    Behandlungseinheit").

  2. Der Sitz der Behandlungseinheit ist die Stadt Warschau, Gemeinde Ursus.

  3. Die Behandlungseinheit führt die therapeutischen Tätigkeiten im Rahmen einer laufenden Behandlungseinrichtung mit der Bezeichnung "KIDS MEDIC".

  4. Die Behandlungseinheit arbeitet auf der Grundlage von:

  1. allgemein geltende Gesetze, insbesondere auch:

  1. Gesetz vom 15. April 2011 über die therapeutische Tätigkeit (im Folgenden:Gesetz über die ärztliche Tätigkeit");

  2. das Gesetz vom 6. November 2008 über die Patientenrechte und den Patientenombudsmann (im Folgenden:Gesetz über die Rechte der Patienten");

  3. Das Gesetz vom 25. September 2015 über den Beruf des Physiotherapeuten (im Folgenden:Gesetz über den Beruf des Physiotherapeuten");

  4. Gesetz vom 5. Dezember 1996 über die Berufe des Arztes und des Zahnarztes (im Folgenden: "Gesetz über den Beruf des Arztes und des Zahnarztes".);

  5. Exekutivakte, die auf der Grundlage der oben genannten Gesetze erlassen werden;

  1. Eintragung in das vom masowischen Gouverneur geführte Register der Einrichtungen, die medizinische Tätigkeiten ausüben;

  2. Die Geschäftsordnung.

  1. Die Verordnungen legen die Art und Weise und die Bedingungen für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen durch den Gesundheitsdienstleister fest, einschließlich der medizinischen Fachkräfte, die bei ihm angestellt sind oder mit ihm zusammenarbeiten.

§ 2

DIE ZIELE UND ZWECKE DER BEHANDLUNGSEINHEIT,

ART DER BEHANDLUNGSTÄTIGKEIT UND UMFANG DER ERBRACHTEN GESUNDHEITSLEISTUNGEN

  1. Der Zweck der Behandlungseinheit besteht darin, therapeutische Tätigkeiten in Übereinstimmung mit den in den Verordnungen festgelegten Grundsätzen durchzuführen, einschließlich Maßnahmen zur Wiederherstellung, Verbesserung und Erhaltung der Gesundheit, insbesondere durch die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, die aus Verbesserungsmaßnahmen bestehen, die der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der Gesundheit von Patienten dienen, die keine stationäre und Rund-um-die-Uhr-Betreuung benötigen.

  2. In der Behandlungseinheit werden auch andere Aktivitäten zur Gesundheitsförderung durchgeführt. Diese Tätigkeiten stellen keine Gesundheitsdienstleistungen im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes über medizinische Tätigkeiten dar.

  3. Die Behandlungseinheit übt therapeutische Tätigkeiten in Form von ambulanten Gesundheitsdienstleistungen aus, deren Codes im Registerbuch aufgeführt sind.

  4. Zu den Aufgaben, die von der behandelnden Einrichtung wahrgenommen werden können, gehören:

  1. Behandlungstätigkeiten einschließlich der Bereitstellung von:

  1. medizinische Rehabilitation;

  2. Physiotherapie;

  3. Psychiatrie;

  4. Tests zur auditiven Verarbeitung;

  5. neuromuskuläre Erkrankungen;

  6. Haltungsschäden;

  7. Neurologie;

  8. Pädiatrie;

  1. Nicht-medizinische Tätigkeiten einschließlich Dienstleistungen für:

  1. Psychologie;

  2. Psychotherapie;

  3. Diätetik;

  4. Pädagogik;

  5. Logopädie;

  1. eine Stellungnahme zum funktionellen Status von Personen, die sich einer Physiotherapie unterziehen, und zum Verlauf des Therapieprozesses abzugeben;

  2. Förderung gesundheitsfördernder Verhaltensweisen und Aufbau und Erhalt von Fitness und Leistungsfähigkeit bei Menschen aller Altersgruppen, um Behinderungen vorzubeugen;

  3. Aufklärung der Patienten über Kompensationsmechanismen und Anpassung an die veränderten Möglichkeiten der Körperfunktion und -aktivität.

  1. Das aktuelle, detaillierte Angebot an Dienstleistungen finden Sie unter www.kidsmedic.pl unter der Registerkarte "Dienste".

§ 3

ORGANISATIONSSTRUKTUR DER BEHANDLUNGSEINHEIT

UND BEDINGUNGEN FÜR DIE INTERAKTION

  1. Die folgenden Organisationseinheiten wurden innerhalb der Kids Medic-Einrichtung identifiziert:

  1. Centrum Terapii i Wspomagania Rozwoju Dzieci, Młodzieży i Dorosłych 1 in der ul. Posag 7 Panien 11 lok. U1, 02-495 Warschau (nachstehend "das "Kinderarzt I");

  2. Centrum Terapii i Wspomagania Rozwoju Dzieci, Młodzieży i Dorosłych 2 in Tadeusza Hennela 10 lok. U10, 02-495 Warschau (im Folgenden als "Kinderarzt II");

  1. Zu den Aufgaben der Organisationseinheiten gehören insbesondere:

  1. die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen und andere Aufgaben, die sich aus den Bestimmungen der Geschäftsordnung, des Gesetzes über die ärztliche Tätigkeit, des Gesetzes über den Beruf des Physiotherapeuten, des Gesetzes über den Beruf des Arztes und des Zahnarztes, des Gesetzes über die Rechte der Patienten oder anderer geltender Vorschriften oder Anordnungen ergeben;

  2. Maßnahmen zu ergreifen, um die Wirksamkeit der therapeutischen Maßnahmen zu erhöhen;

  3. Pflege der für die Durchführung der Behandlungstätigkeiten erforderlichen Datenbanken;

  4. die Einhaltung der Datenschutzvorschriften für die gesammelten Informationen;

  5. Bearbeitung von Patientenfällen.

  1. Innerhalb der Organisationseinheit Kids Medic I wurden die folgenden Organisationseinheiten identifiziert:

  1. Labor für Physiotherapie;

  2. Physiotherapie-Labor für Kinder;

  3. Psychologische Beratung;

  4. Psychologische Beratung für Kinder;

  5. Logopädische Klinik für Kinder.

  1. Innerhalb der Organisationseinheit Kids Medic II wurden die folgenden Organisationseinheiten identifiziert:

  1. Labor für Physiotherapie;

  2. Physiotherapie-Labor für Kinder;

  3. Labor für psychische Gesundheit;

  4. Klinik für psychische Gesundheit für Kinder;

  5. Psychologische Beratung;

  6. Psychologische Beratung für Kinder;

  7. Logopädische Klinik für Kinder.

  1. Der Tätigkeitsbereich der einzelnen Organisationseinheiten umfasst die Erbringung von Dienstleistungen zur Vorbeugung, Erhaltung, Wiederherstellung, Verbesserung und Rettung der Gesundheit in dem jeweiligen Bereich.

  2. Darüber hinaus gibt es im Behandlungszentrum Organisationseinheiten für nichtmedizinische Tätigkeiten in den Bereichen Psychologie, Psychotherapie, Diätetik, Pädagogik und Logopädie.

  3. Zu den Organisationseinheiten der Behandlungseinheit gehören auch organisatorische Hilfseinheiten in Form von:

  1. Anmeldung;

  2. Verwaltung.

  1. Zu den untergeordneten Organisationseinheiten gehören:

  1. die Aufzeichnungen der Mitarbeiter aufbewahrt werden;

  2. Es werden Berichte und Statistiken erstellt, die sich aus separaten Verordnungen ergeben und vorgeschrieben sind;

  3. Entwürfe für Antworten auf externe Schreiben, einschließlich Schreiben von öffentlichen Verwaltungen, werden erstellt.

  1. Der genaue Tätigkeitsbereich der Angestellten oder Mitarbeiter der behandelnden Einheit wird insbesondere im Arbeitsvertrag, im Mandatsvertrag oder in der Kooperationsvereinbarung sowie in der Liste der Aufgaben der Angestellten oder Mitarbeiter festgelegt.

  2. Das Unternehmen wird von den Gesellschaftern, die die Behandlungseinheit vertreten, gemäß der Satzung und der Eintragung in das Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters geleitet und nach außen vertreten.

  3. Die Behandlungseinheit und die von ihr beschäftigten Personen arbeiten zusammen, um das reibungslose und effiziente Funktionieren der Behandlungseinheit in diagnostischer und therapeutischer Hinsicht sowie in administrativer und wirtschaftlicher Hinsicht zu gewährleisten.

  4. Die Interaktion erfolgt im Einklang mit den allgemein geltenden Rechtsvorschriften und unter Wahrung der Patientenrechte.

  5. Die folgenden Stellen sind bei der Behandlungseinheit besetzt:

  1. Manager (Unternehmenspartner);

  2. Krankengymnastin;

  3. Doktor;

  4. Facharzt (Psychotherapeut, Psychologe, Neurologe, Pädagoge, Logopäde, Osteopath);

  5. Unterstützungspersonal (Registrierung und Verwaltung).

  1. Personen, die einzelne Positionen in der Behandlungseinheit innehaben, erfüllen folgende Aufgaben:

  1. Manager:

  1. Organisation und Leitung der Arbeit des Personals der Behandlungseinheit;

  2. den Erlass interner normativer Akte;

  3. Erteilung von Vollmachten und Bevollmächtigungen;

  4. Auftreten im Namen des Gesundheitsdienstleisters vor Behörden, Gerichten und Verwaltungsorganen;

  5. Vergabe von medizinischen Dienstleistungen und Abschluss von zivilrechtlichen Verträgen zugunsten der medizinischen Einrichtung;

  6. Aufnahme einer Zusammenarbeit (Abschluss von Arbeits- oder Dienstleistungsverträgen) mit dem Personal der Behandlungseinheit;

  7. Reden in der Öffentlichkeit und Arbeit mit den Medien.

  1. Krankengymnastin:

  1. Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen im Bereich der Physiotherapie und der therapeutischen Massage;

  2. Untersuchung und physiotherapeutische Diagnose;

  3. Durchführung von Gruppentherapie;

  4. Bereitstellung von physiotherapeutischer Beratung

- nach den Erfordernissen des Wissens und mit der gebotenen Sorgfalt.

  1. Doktor:

  1. die Erbringung von Gesundheitsdiensten in dem betreffenden Fachgebiet;

  2. Durchführung von Beratungen und Behandlungen;

  3. Patientenaufklärung

- nach den Erfordernissen des Wissens und mit der gebotenen Sorgfalt.

  1. Spezialist:

  1. die Erbringung von Dienstleistungen in einem bestimmten Fachgebiet;

  2. Untersuchung, Diagnose, Therapie und Beratung,

  3. Patientenaufklärung

- nach den Erfordernissen des Wissens und mit der gebotenen Sorgfalt.

  1. Unterstützungspersonal (Registrierung und Verwaltung):

  1. Terminvereinbarungen (auch telefonisch und online);

  2. Erstellung von Besuchsplänen;

  3. Registrierung von Patienten der Behandlungseinrichtung;

  4. Führung der erforderlichen Aufzeichnungen;

  5. Entgegennahme und Versendung von Korrespondenz und Kuriersendungen;

  6. sonstige technische und administrative Unterstützung.

§ 4

ORGANISATION UND BEREITSTELLUNG VON GESUNDHEITSDIENSTEN

  1. Die Gesundheitseinrichtung erbringt Gesundheitsdienstleistungen innerhalb des in den Verordnungen festgelegten Rahmens, wobei sie eine angemessene Zugänglichkeit und Qualität der Dienstleistungen sicherstellt, und zwar so, dass die bequemste Form der Inanspruchnahme der Dienstleistungen für die Patienten gewährleistet ist, unter Berücksichtigung der gesetzlich festgelegten Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Wahrung der Patientenrechte, und der sich aus den medizinischen Verfahren und Standards ergebenden Grundsätze.

  2. Die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen erfolgt an der Adresse der in § 3(1) der Verordnung genannten Organisationseinheiten Kids Medic I oder Kids Medic II.

  3. Der Patient, der von der Behandlungseinheit erbrachte Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch nimmt, hat Anspruch auf alle Patientenrechte, die in den allgemein geltenden Gesetzen, insbesondere im Gesetz über die Rechte des Patienten, vorgesehen sind. Die Behandlungseinheit stellt den Inhalt des genannten Gesetzes auf Anfrage des Patienten zur Verfügung.

  4. Der Gesundheitsdienstleister, seine Angestellten und Mitarbeiter sind verpflichtet, alle patientenbezogenen Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen erhalten, vertraulich zu behandeln.

  5. Die Organisationseinheiten der Behandlungseinheit sind an folgenden Tagen und zu folgenden Zeiten geöffnet:

  1. Montag - Freitag: 8:00 Uhr - 20:00 Uhr;

  2. Samstag: 8:00 - 16:00 Uhr;

  3. Sonntag: geschlossen.

  1. Die Gesundheitsdienstleistungen werden zu den in Absatz 5 genannten Zeiten erbracht, und zwar zu einem Datum und einer Uhrzeit, die der Patient zuvor mit der Geschäftsstelle vereinbart hat.

  2. Die Patienten können sich wie folgt für Termine anmelden:

  1. persönlich am Registrierungsschalter;

  2. per Telefon - Kontaktinformationen finden Sie unter www.kidsmedic.pl unter der Registerkarte "Kontakt";

  3. per E-Mail, unter: info@kidsmedic.pl;

  4. über das Portal "Known Doctor": www.znanylekarz.pl;

  5. über das MyDr-Portal: www.mydr.pl oder die bereitgestellte App.

  1. Bei der Anmeldung muss der Patient gemäß Artikel 25 des Gesetzes über die Patientenrechte die folgenden Daten angeben:

  1. Nachname und Vorname(n),

  2. Geburtsdatum,

  3. Geschlechtsbezeichnung,

  4. Adresse des Wohnsitzes,

  5. die PESEL-Nummer, falls zugeteilt, im Falle eines neugeborenen Kindes die PESEL-Nummer der Mutter und im Falle von Personen, denen keine PESEL-Nummer zugeteilt wurde, die Art und Nummer des Ausweises,

  6. wenn der Patient minderjährig, vollständig entmündigt oder nicht in der Lage ist, eine Einwilligung nach Aufklärung zu erteilen, Name und Vorname(n) des gesetzlichen Vertreters und die Anschrift seines Wohnorts.

  1. Der Patient ist auch verpflichtet, die Art der Krankheit oder des Zustands anzugeben, soweit diese Informationen für die Auswahl der geeigneten Organisationseinheit oder des Facharztes (Physiotherapeut oder Arzt) erforderlich sind. Wenn ein Wechsel der Organisationseinheit oder des Facharztes erforderlich ist, erfolgt dies durch die Anmeldung gemäß den gegebenen Anweisungen.

  2. Der nächste Termin wird bei der Geschäftsstelle vereinbart, die verpflichtet ist, den Termin so schnell wie möglich anzusetzen.

  3. Die Durchführung einer Untersuchung oder die Erbringung einer anderen Gesundheitsdienstleistung muss vor der
    die Zustimmung des Patienten, einschließlich minderjähriger Patienten über 16 Jahren. Der Patient, auch ein minderjähriger Patient über 16 Jahre, hat das Recht, alle Informationen zu erhalten, die ihn in die Lage versetzen, in Kenntnis der Sachlage seine Zustimmung zu der Dienstleistung zu geben. Die Weitergabe von Informationen an andere darf nur mit Zustimmung des Patienten erfolgen.

  4. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nimmt der Patient Gesundheitsdienstleistungen nur in Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters oder eines tatsächlichen Vormunds in Anspruch. Der Patient kann zu einem geplanten Termin in Anwesenheit eines faktischen Vormunds zugelassen werden, sofern der gesetzliche Vertreter dem schriftlich zustimmt. Ein Patient zwischen 16 und 18 Jahren kann ohne einen gesetzlichen Vertreter oder einen faktischen Vormund aufgenommen werden, sofern der gesetzliche Vertreter dem schriftlich zustimmt.

  5. Der Patient ist verpflichtet, vollständig und umfassend zu informieren, insbesondere über Kontraindikationen oder andere Umstände, die die geplante Leistung beeinträchtigen können. Der Patient ist auch verpflichtet, über Konsultationen mit anderen Fachärzten zu informieren, soweit dies für die Erbringung der Leistung durch den Leistungserbringer erforderlich ist.

  6. Vor der Erbringung der Leistungen führt der Leistungserbringer ein Gespräch und eine erste funktionelle Untersuchung durch, die in die Krankenakte des Patienten eingetragen wird. Der Interviewer und Untersucher des Leistungserbringers legt das für den Patienten optimale Therapieziel und die Methodik des Behandlungsprozesses fest, um eine maximale Verbesserung des Gesundheitszustands und der psychomotorischen Leistungsfähigkeit des Patienten zu erreichen. Der Patient hat das Recht, sowohl bei der Festlegung des Ziels als auch der Behandlungsmethode aktiv mitzuwirken. Alle Anmerkungen und Vorschläge des Patienten zu seinem Gesundheitszustand und seiner psychomotorischen Leistungsfähigkeit sowie die vom Patienten vorgelegten medizinischen Unterlagen werden bei der Planung der Leistung berücksichtigt.

  7. In begründeten Fällen wird der Patient über die Notwendigkeit zusätzlicher Untersuchungen, einschließlich der Notwendigkeit einer vertieften Diagnostik, informiert. Der Patient ist verpflichtet, sich einer Untersuchung durch einen anderen Facharzt zu unterziehen, wenn diese nach Auffassung des behandelnden Facharztes für die weitere ordnungsgemäße Umsetzung des Behandlungsziels erforderlich ist. Im Falle der Weigerung, sich einer Untersuchung zu unterziehen, der Verheimlichung ihrer Ergebnisse oder der gleichzeitigen Inanspruchnahme einer Therapie durch den Patienten in einer anderen Einrichtung, ohne die Behandlungseinrichtung darüber zu informieren, behält sich die Behandlungseinrichtung das Recht vor, die Fortsetzung der Therapie des Patienten abzulehnen.

  8. Zu den Aufgaben der Patienten gehören:

  1. die Einhaltung der Geschäftsordnung;

  2. die vom Behandlungsanbieter festgelegten Verbote und Richtlinien einzuhalten;

  3. keine Bereiche zu betreten, die den Angestellten oder Mitarbeitern des Gesundheitsdienstleisters vorbehalten sind, einschließlich der Registratur;

  4. die Einhaltung der Grundsätze der persönlichen Hygiene;

  5. das Eigentum des Gesundheitsdienstleisters zu respektieren;

  6. die Benutzung von Mobiltelefonen in einer Weise, die andere Patienten und das Personal oder die Mitarbeiter des Behandlungszentrums nicht belästigt; insbesondere ist es verboten, während der Besuche zu telefonieren.

  1. Innerhalb der Organisationseinheit Kids Medic II wird der öffentliche Raum, in dem sich die Anmeldung befindet, videoüberwacht. Zweck der Überwachung ist es, die Sicherheit von Patienten und Mitarbeitern zu gewährleisten. Die Überwachung erstreckt sich nicht auf andere Räume, insbesondere nicht auf Räume, in denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden. Der Leiter der Behandlungseinrichtung ist dafür verantwortlich, dass die Überwachung in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Gesetzes eingesetzt wird, einschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten.

  2. Mit dem Einverständnis der Person, die die Leistung erbringt, ist es möglich, dass der Patient oder sein Betreuer Aufnahmen oder Fotos macht. In begründeten Fällen kann die Fachkraft den Patienten um die Erlaubnis bitten, Fotos zu machen oder den Behandlungsprozess aufzuzeichnen.

§ 5

DIE HÖHE DER GEBÜHREN FÜR GESUNDHEITSDIENSTLEISTUNGEN,

VERRECHNUNGSGRUNDSÄTZE

  1. Die im Behandlungszentrum erbrachten Gesundheitsleistungen sind kostenpflichtig und werden nicht vom nationalen Gesundheitsfonds erstattet.

  2. Die Gebühren für Gesundheitsdienstleistungen sind abrufbar unter www.kidsmedic.pl unter der Registerkarte "Preisliste". Informationen können auch bei der Organisationseinheit des Behandlungsanbieters eingeholt werden.

  3. Die Gebühr wird nach dem Besuch gezahlt. Beim Kauf eines in der Preisliste vorgesehenen Besuchspakets ist die Gebühr im Voraus zu entrichten.

  4. Die Bezahlung der Dienstleistungen kann in bar oder per Zahlungskarte am Anmeldeschalter oder per Banküberweisung erfolgen - auf der Grundlage einer vom Behandlungsanbieter ausgestellten Mehrwertsteuerrechnung.

  5. Die Rückerstattung für bezahlte und nicht wahrgenommene Besuche erfolgt auf der Grundlage einer Quittung, einer Mehrwertsteuerrechnung oder einer KP-Quittung.

  6. Eine Erstattung von Honoraren für Physiotherapietermine, die vom Patienten selbst wahrgenommen, vereinbart und bezahlt werden, ist nicht möglich.

  7. Ein Besuch, der mehr als ein Jahr nach der vorangegangenen Konsultation stattfindet, wird als erneute Konsultation zum Preis der Konsultation mit dem betreffenden Angestellten oder Mitarbeiter des Behandlungsanbieters behandelt.

  8. Bei Nichtbezahlung der nachfolgenden Behandlungsschritte kann der Leistungserbringer die weitere Behandlung des Patienten ablehnen.

  9. In zufälligen Fällen können die vom Patienten gezahlten und während der Behandlung nicht verwendeten Mittel an die berechtigten Personen, die Familie des Patienten oder die Betreuer zurückgegeben werden.

  10. Patienten können an den üblichen Tagen - bis 17 Uhr - am Vortag des Termins ohne finanzielle Folgen absagen.

  11. Bei Nichtstornierung eines Termins und Nichterscheinen aus Gründen, die der Patient zu vertreten hat, stellt der Leistungserbringer dem Patienten 100% des Honorars für die Leistung in Rechnung, das gemäß der in Absatz 2 genannten Preisliste festgelegt wurde, und im Falle eines Passierscheins stellt der Leistungserbringer dem Patienten die Leistung so in Rechnung, als hätte der Termin stattgefunden.


§ 6

GRUNDSÄTZE DER FÜHRUNG VON KRANKENAKTEN

UND DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE BEREITSTELLUNG DER INFORMATIONEN

  1. Die Behandlungseinheit bewahrt die Krankenakten der Patienten, die von der Behandlungseinheit erbrachte Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch nehmen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf und stellt sie zur Verfügung.

  2. Die behandelnde Einrichtung gewährt unverzüglich Einsicht in die medizinischen Unterlagen auf der Grundlage eines Antrags auf Einsicht in die medizinischen Unterlagen, der von einer nach allgemein geltendem Recht berechtigten Person gestellt wurde.

  3. Eine Person, die Zugang zu medizinischen Unterlagen beantragt, kann das Muster für einen Antrag auf Einsicht in medizinische Unterlagen verwenden, das ein Anhang 1 zur Geschäftsordnung.

  4. Medizinische Unterlagen dürfen nur unter der Bedingung herausgegeben werden, dass die Identität der Person, die sie anfordert, zuvor überprüft wird.

  5. Die Unterlagen werden in einer Weise zur Verfügung gestellt, die die Vertraulichkeit und den Schutz der personenbezogenen Daten gewährleistet. Auf Wunsch des Patienten ist es möglich, die Unterlagen elektronisch an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse des Patienten zu senden.

  6. Die Behandlungseinrichtung erhebt keine Gebühr für die Bereitstellung von Krankenakten.

§ 7

MODALITÄTEN DER INTERAKTION MIT ANDEREN BEHANDLUNGSANBIETERN

  1. Die Behandlungseinheit kann bei der Erbringung von Dienstleistungen für Patienten mit anderen Behandlungsanbietern auf der Grundlage einer gesonderten Kooperationsvereinbarung zusammenarbeiten.

  2. Die Interaktion mit anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen kann insbesondere die Sicherstellung der korrekten Diagnose, Behandlung und Rehabilitation von Patienten sowie die Kontinuität des Gesundheitsversorgungsprozesses betreffen.

  3. Die Behandlungseinheit kann den Leistungserbringern des Gesundheitswesens die Krankenakten der Patienten zur Verfügung stellen, wenn dies zur Sicherstellung der Kontinuität der Gesundheitsversorgung erforderlich ist, vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes 4.

  4. Bei der Interaktion und eventuellen Freigabe von Krankenakten sind die allgemein geltenden Rechtsvorschriften und die Rechte des Patienten zu beachten.

§ 8

BESCHWERDEN UND EINWÄNDE

  1. Es können Beschwerden und Einwände vorgebracht werden:

  1. mündlich - an den Leiter der Behandlungseinrichtung;

  2. schriftlich - an die Adresse der betreffenden Organisationseinheit, wie in § 3, Absatz 1 des Reglements angegeben;

  3. per E-Mail, an die E-Mail Adresse: info@kidsmedic.pl mit der Betreffzeile "COMPLAINT".

  1. Beschwerden und Einwände werden innerhalb von höchstens 30 Tagen bearbeitet und in der gleichen Form wie die eingereichte Beschwerde behandelt (mündlich, schriftlich oder per E-Mail), es sei denn, der Patient wünscht eine Antwort in anderer Form.

  2. Der Patient hat das Recht, bei der Ombudsstelle für Patienten eine Beschwerde gegen den Behandlungsanbieter einzureichen.

§ 9

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Die vorliegende Ordnung wurde auf der Grundlage der geltenden Vorschriften, insbesondere des Gesetzes über die ärztliche Tätigkeit, ausgearbeitet. Soweit sie nicht durch die Vorschriften der Ordnung geregelt sind, gelten die allgemein gültigen Vorschriften des polnischen Rechts, insbesondere das Gesetz über die ärztliche Tätigkeit und das Gesetz über die Patientenrechte.

  2. Die Bestimmungen der Geschäftsordnung gelten für alle Mitarbeiter der Behandlungseinrichtung und für alle Patienten der Behandlungseinrichtung.

  3. Das Reglement bildet zusammen mit den Anhängen einen integralen Bestandteil. Jede Änderung der Ordnung wird schriftlich vorgenommen und dem Personal der Behandlungseinrichtung und den Patienten mitgeteilt.

  4. Das Reglement tritt am 19. Juli 2023 in Kraft.

PARTNERS KIDS MEDIC ANNA BERNAŚ SP. K.:

Kostenloses

 

Kommanditist

__________________________

 

__________________________

Anna Bernaś

 

Adam Bernaś

Anhang 1

ANFORDERUNG VON KRANKENAKTEN

 

Angaben zu der Person, die die Unterlagen anfordert:

Angaben zu dem Patienten, auf den sich die Akte bezieht

(wenn der Antragsteller

kein Patient ist):

Name:

  

PESEL:

  

Anschrift des Wohnsitzes:

  

Kontakttelefon:

  

E-Mail Adresse:

  

Ich bitte darum:

  • Ausstellung eines Auszugs aus der Krankenakte

  • Aushändigung einer Kopie der Krankenakte

  • Aushändigung einer Kopie oder eines Ausdrucks der Krankenakte

  • E-Mail-Zugang zu medizinischen Unterlagen

  • Bereitstellung von Krankenakten auf CD

  • Bereitstellung von Krankenakten zur Einsichtnahme

Art der medizinischen Unterlagen:

Behandlungszeitraum:

Angeforderte Unterlagen:

  • Ich werde persönlich abholen

  • Bitte senden Sie an: .............................................................................

  • senden Sie bitte an die folgende E-Mail Adresse: ..................................................................

  • werden von einer bevollmächtigten Person abgeholt:

    • Name: ...........................................................................

    • Personalausweisnummer: ...............................................................

Ich erkläre, dass ich mich verpflichte, die Kosten für die Anfertigung einer Kopie der Krankenakte gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zu tragen.

.................................................... ....................................................

Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers

DIE EMPFANGSBESTÄTIGUNG:

Datum: .........................................................

Vereinbartes Datum für die Abholung / den Versand / die Verfügbarkeit für die Inspektion: ............................

Unterschrift des Mitarbeiters: ......................................

BESTÄTIGUNG DER FREIGABE VON UNTERLAGEN

Dokumentation:

  • per Post an die auf ......................................... angegebene Adresse zu senden

  • an die angegebene E-Mail Adresse: .........................................

  • vom Patienten persönlich abgeholt werden,

  • von einer vom Patienten bevollmächtigten Person abgeholt werden:

    • Genehmigung in den Krankenakten,

    • Ermächtigung in diesem Vorschlag,

    • eine gesonderte schriftliche Genehmigung (dem Antrag beigefügt).

....................................................................

Datum und Unterschrift des Mitarbeiters, der die Dokumentation ausstellt

DIE EMPFANGSBESTÄTIGUNG:

Ich bestätige den Erhalt der angeforderten Unterlagen: ....................................................................

Datum und Unterschrift der Person, die die Dokumentation erhält

Die Identität der empfangenden Person, bestätigt durch die (Art und Nummer des Dokuments): ..............................

........................................................................................

....................................................................

Datum und Unterschrift der Person, die die Dokumentation erhält

Nach oben blättern